Für Kinder gibt es nichts Schöneres, als mit Freunden Geburtstag zu feiern. Es werden lustige Spiele gespielt, viel gelacht, gut gegessen und tolle Geschenke gibt es auch noch. Über die Sicherheit machen sich das Geburtstagskind und seine Gäste keine Gedanken. Das sollten aber die Eltern tun. Denn für Unfälle haften die Veranstalter von Partys. Das heißt, wenn sich ein Kind bei einer Geburtstagsparty verletzt, tragen die gastgebenden Eltern die Verantwortung. Die gilt nach einem höchstrichterlichen Urteil besonders dann, wenn Spiele durchgeführt werden, die ein Verletzungsrisiko bergen. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld der Party genau zu überlegen, welche Gefahren auf die Kinder lauern könnten.
Ist die Hausapotheke vollständig?
Kleine Blessuren lassen sich ohnehin nie ganz ausschließen. Ein aufgeschlagenes Knie, eine Schnittwunde am Finger oder eine blutende Nase sind nicht weiter schlimm, wenn die Hausapotheke entsprechend ausgestattet ist. Bunte Kinderpflaster, Mullbinden, Desinfektionsspray und Wund- und Heilsalben gehören zur Grundausstattung, die sich leicht in der Online Apotheke zusammenstellen lässt. Eine Wiederholung der wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen kann auch nicht schaden. Kleine Wunden lässt man erst kurz bluten, spült sie dann mit lauwarmem Wasser aus, desinfiziert sie mit einem Spray, trägt eventuell eine Wund- und Heilsalbe auf und verbindet sie anschließend, entweder mit einem Pflaster oder einer Mullbinde. Bei Nasenbluten gilt: Nie den Kopf in den Nacken legen, sondern nach vorne halten und das Blut abfließen lassen. Die Nasenlöcher dürfen auch nicht mit Watte verschlossen werden. Ein Kühlakku oder ein nasser Waschlappen im Nacken sorgt dafür, dass die Gefäße sich verschließen und die Blutung gestoppt wird. Hört das Nasenbluten nicht innerhalb von zehn Minuten auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Eventuelle Gefahrenrisiken suchen und beseitigen
Um die Sicherheit für die Geburtstagsgäste zu gewährleisten, sollten der Ort der Feier und die geplanten Spiele auf eventuelle Gefahrenrisiken hin untersucht werden. Findet die Feier im Garten statt, sollten am besten alle Gegenstände, an denen sich Kinder durch Unachtsamkeit verletzen könnten, weggeräumt werden. Dabei muss immer mit der besonderen Neugier der lieben Kleinen gerechnet werden. Es reicht nicht, die Gegenstände an eine beliebige Stelle im Haus oder sie in die Garage zu verbannen, sie müssen sicher verschlossen sein. Am besten werden alle Räume, die nicht betreten werden sollen, verschlossen und die Schlüssel abgezogen. Bei den Spielen kommt es auf das Alter der Kinder an. Größere Kinder ab sechs Jahren können durchaus auch einmal kurze Zeit alleine spielen, kleinere sollten nie ohne Aufsicht sein.
Die Grenzen der Aufsichtspflicht
Aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes geht hervor, dass Veranstalter einer Party dann nicht haften, wenn sie alle „notwendigen Vorkehrungen“ getroffen haben, um Verletzungen möglichst zu vermeiden. Im konkreten Fall ging es um einen Kindergeburtstag, bei dem ein sechsjähriges Mädchen bei einem Spiel verletzt wurde. Bei der Aufsichtspflicht spielt das Alter des Kindes und sein Entwicklungsstand eine entscheidende Rolle. Mit Blick auf die Haftung stellt sich die Frage, inwieweit ein Verhalten vorhersehbar ist und vernünftigerweise verhindert werden kann. Für gastgebende Eltern heißt das aber auch, dass sie sich über den Entwicklungsstand des Gastkindes informieren und daraus resultierende Risiken, die sich eventuell aus einer Krankheit oder Behinderung ergeben, berücksichtigen müssen.